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Kircheneintritt

Eintritt

Eintritt in die Evangelische Kirche

Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden.

Vielleicht hat die gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.

Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen – die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ein Pfarrer / eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im Einzelnen gestalten können.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.

Zu den Rechten der Mitglieder gehören das passive und aktive Wahlrecht für das Presbyterium und die Übernahme des Patenamts. Für manche Rechte ist zusätzlich die Konfirmation notwendig. Außerdem ist die Kirchenmitgliedschaft in der Regel Voraussetzung für den kirchlichen Dienst.

Zu den Pflichten gehört die Zahlung der Kirchensteuer. Laut Kirchenordnung gehört die Teilnahme an Gottesdienst und Abendmahl zu den weiteren Pflichten der Kirchenmitglieder.

Getaufte Religionsmündige können nach ihrem Austritt durch Aufnahme Mitglied der evangelischen Kirche werden.

Eintreten kann man bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer unserer Gemeinde, bei jeder Pfarrerin, jedem Pfarrer in Deutschland und bei Eintrittsstellen.

Eintrittsstellen

24 Eintrittsstellen gibt es zzt. in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).

Die einen kennen ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer nicht. Die anderen haben Angst, sich nachträglich für ihren früheren Austritt rechtfertigen zu müssen. Fakt ist: Menschen, für die es eine Hemmschwelle ist, in ihrer Ortsgemeinde (wieder) in die Kirche einzutreten, können sich stattdessen an eine Eintrittsstelle wenden.

Ein vertrauliches Gespräch, Vorlage des Personalausweises, Ausfüllen eines Formularblatts – das ist im Grunde schon alles. Wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer dies für nötig halten, erfolgt vor dem Eintritt außerdem eine Unterweisung im christlichen Glauben. Der Eintritt in einer der Eintrittsstellen ist unkompliziert und unbürokratisch. Meistens gibt es außerdem noch ein kleines Geschenk und ein Segenswort.

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